PARADIESISCHE KREUZFAHRT SIVOTA

Bedingungen und Richtlinien

(in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Hafenordnung Nr. 38)

Jede Charter findet zu den unten beschriebenen Bedingungen, Zeiten und Modalitäten statt:

VERWALTUNG: Die Verwaltung des oben genannten Schiffes wird ........................... anvertraut, Inhaber einer Lizenz für die Schifffahrt von Motoryachten ohne Beschränkung der Schifffahrt von der Küste, ausgestellt von der Hafenbehörde...................... mit der Nummer ................. und gültig bis..........................
Eine andere Verwaltung des Schiffes ohne die schriftliche Zustimmung der VESSEL COMPANY ist ausdrücklich ausgeschlossen.

ZEITPUNKT DER UNTERZEICHNUNG DES CHARTERVERTRAGES: Der Charterer ist berechtigt, diesen Chartervertrag zu unterzeichnen und die entsprechenden Zahlungen zu leisten, nachdem er eine schriftliche Bestätigung vom VERMIETER oder per E-Mail von dessen Geschäftsführer erhalten hat, der sich das Recht vorbehält, die Möglichkeit der Durchführung der Kreuzfahrt, die Verfügbarkeit des Schiffes für den gewünschten Zeitraum und andere logistische Gründe zu bewerten.

GEBIET DER KREUZFAHRT: Die Schifffahrt, die hier als Kreuzfahrt definiert wird, findet ausschließlich im Gebiet des Ionischen Meeres statt und zwar so, wie von den Parteien vereinbart ........ (Sie können weitere Angaben machen, wenn Sie es wünschen und wissen)

KREUZFAHRT-SAISON: Einschiffung am .../........./2018 um ........ am Hafen/momo........... Ausschiffung am ..../..../2018 um ..... am Hafen/Pier............

VEREINBARER PREIS UND ZAHLUNGSWEISE: Der Preis wurde in Höhe von ............................(.............) EURO vereinbart. Die Zahlung erfolgt durch Hinterlegung einer Anzahlung von 50% des vereinbarten Preises in Höhe von ......(....) EURO, die zum Zeitpunkt der Buchung und zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Chartervertrages zu leisten ist. Die Restzahlung von 50% des vereinbarten Preises in Höhe von ........(......) EURO muss vor dem Datum der Einschiffung geleistet werden. Falls die Buchung mit dem Tag der Kreuzfahrt zusammenfällt, wird der Gesamtbetrag der vereinbarten Gebühr vor der Einschiffung abgezogen.

VEREINBARER PREIS: Der vereinbarte Preis beinhaltet die Kosten für die Anmietung des Bootes, die Kosten für die Endreinigung, die Nutzung des Hilfsmotors (hat es einen?), die Nutzung des Stroms, des Konverters, der elektronischen Geräte im Hafen, der Sonnensegel, der Sitze... (ich weiß nicht, was es sonst noch hat!?) und die Versicherung gegen den Transport Dritter. Nicht im Preis inbegriffen sind die Treibstoffkosten für das Boot, Hafengebühren und alles andere, was nicht angegeben ist.

BEDINGUNGEN UND GENERALKLAUSELN:

Α) VERPFLICHTUNGEN DES VERMIETERS: Der VERMIETER verpflichtet sich, dem MIETER das Schiff am Tag der Einschiffung zur Verfügung zu stellen und danach das Schiff in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand, in ausgezeichnetem Navigationszustand, sauber und einsatzbereit, mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstungen, ausgestattet (wie oben vereinbart) mit einem Skipper, der die Navigations- und Bedienungsaufgaben übernimmt, zu übergeben. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass sich jeder Teilnehmer für den reibungslosen Ablauf der Fahrt ordnungsgemäß verhält und die geltenden Vorschriften einhält.

B) Der Bootsführer übernimmt keine Garantie für die Nutzung und den Komfort des Schiffes im Falle von schlechtem Wetter für die Navigation der Abschnitte innerhalb des gewählten Navigationsgebietes. Der Schiffsführer akzeptiert jedoch, dass er alle Anstrengungen unternehmen wird, um das Schiff zu steuern, indem er sichere Häfen und Ankerplätze innerhalb der Grenzen der vereinbarten Route ansteuert. Der Fahrplan kann nach dem Ermessen des Kapitäns und in Abhängigkeit von den Wetterbedingungen und anderen notwendigen Navigations- und Anlegetechniken variieren. Der Kapitän kann jede Entscheidung treffen, die er für angemessen hält, um die Sicherheit der Schifffahrt zu gewährleisten, und er kann den Zeitplan und die Methode ändern, um geplante Ziele zu erreichen, die schwierig zu erreichen, unpraktikabel oder nicht verfügbar sind. Der Charterer und die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Entschädigung für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch die oben beschriebenen Situationen und Gründe verursacht werden können. Der Charterer und die Teilnehmer sind sich der Risiken, die eine Schiffsreise mit sich bringen kann, voll bewusst. Im Falle eines Unfalls, der nicht auf das Verschulden des Schiffsführers zurückzuführen ist, kann die verletzte Person keine Entschädigung verlangen, so dass es ratsam ist, eine Unfallversicherung abzuschließen. Bei einem Unfall, der auf das Verschulden des Skifahrers zurückzuführen ist, hat der SKIPPER Anspruch auf Entschädigung gemäß den geltenden Bestimmungen.

C) VERPFLICHTUNGEN DES MIETERS UND DER TEILNEHMER: Der Charterer und die Teilnehmer sind verpflichtet, den Skipper vor dem Anbordgehen über gesundheitliche Probleme, Allergien gegen Medikamente und Lebensmittel, Mobilitätsprobleme oder andere Besonderheiten zu informieren oder wenn sie nicht schwimmen können. Der Charterer und die Teilnehmer sind verpflichtet, alle Entscheidungen zu akzeptieren, die der Skipper zu ihrer Sicherheit für angemessen hält, die ihnen zugewiesenen Positionen an Bord zu respektieren und ihre Schwimmwesten zu tragen. Der Charterer und die Teilnehmer verpflichten sich ausdrücklich, keinen Handel zu treiben, keine Waffen, Sprengstoffe oder Drogen mitzuführen, auch nicht für den persönlichen Gebrauch. Verstößt der Charterer oder ein Teilnehmer gegen geltende Gesetze oder Vorschriften, so hat dies rechtliche Sanktionen bis hin zu seiner Verhaftung zur Folge und er ist verpflichtet, dem PILOT jeglichen Verlust, Schaden oder Kosten zu ersetzen. Diese Vorfälle werden als ausreichender Grund für den VERLAG angesehen, den unterzeichneten Vertrag zu kündigen und den verantwortlichen Teilnehmer sofort von Bord zu nehmen. Der Charterer und die Teilnehmer sind verpflichtet, mit kleinem, weichem Gepäck an Bord zu gehen, das zusammengefaltet werden kann, um es leicht zu verstauen. Das Gepäck sollte klein sein und nur das Nötigste enthalten. Jeder Teilnehmer ist allein für seine persönlichen Gegenstände verantwortlich und im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung ist jeder Teilnehmer für seine eigenen persönlichen Gegenstände verantwortlich. Der Charterer und die Teilnehmer haften für alle Schäden am Boot und an den darin befindlichen Gegenständen, die vorsätzlich oder fahrlässig oder entgegen den Anweisungen des Skippers verursacht werden. Das Rauchen und der Verzehr von Speisen und Getränken ist nicht gestattet (wenn es einen geschlossenen Bereich gibt?!). Raucher sollten die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um Schäden am Boot zu vermeiden.

D) SCHÄDEN UND BESCHÄDIGUNGEN: Im Falle eines unerwarteten Schadens oder eines Schadens, der eine sofortige Reparatur des Schiffes erfordert, haben der Charterer und die Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung, sondern es liegt im Ermessen des SCHIFFSVERANSTALTERs, je nach dem Zeitpunkt des Schadenseintritts und der verbleibenden Zeit der Kreuzfahrt, die Kreuzfahrt an einem anderen verfügbaren Tag und zu einer anderen Uhrzeit zu wiederholen.

E) KÜNDIGUNG DURCH DIE SCHIFFSGESELLSCHAFT: Im Falle einer Kündigung durch die SCHIFFSGESELLSCHAFT aus Gründen höherer Gewalt, persönlicher Natur, dringenden gesundheitlichen Gründen usw. Der Charterer muss den Vercharterer unverzüglich informieren, der dann das Recht hat, eine der folgenden Optionen zu wählen: (i) sofern die nächste planmäßige Charter des Schiffes es zulässt und der VERMIETER zustimmt, kann die Charterperiode um den gleichen Zeitraum wie die verspätete Übergabe verlängert werden; (ii) das vereinbarte Datum und die Uhrzeit des Ablaufs der Charter, die im Chartervertrag angegeben sind, können unverändert gelassen werden, und der MIETER erstattet dem MIETER den Betrag, der den Tagen oder Stunden der Verspätung entspricht, im Verhältnis zum Gesamtbetrag der Charter; j) wenn die Verspätung bei der Übergabe mehr als 1/4 der Gesamtzeit der Charter beträgt, wird die Charter storniert und der Gesamtbetrag, der für diese Charter bezahlt wurde, wird dem MIETER erstattet. In allen in diesem Artikel genannten Fällen hat der Charterer keinen Anspruch auf Entschädigung für Verluste oder Schäden, die sich aus der Verkürzung oder Annullierung des Chartervertrags ergeben.

F) STORNIERUNG DURCH DEN SCHIFFSVERMITTLER: Im Falle einer Stornierung durch den Charterer muss dieser den SCHIFFSVERMITTLER unverzüglich schriftlich unter Angabe der Buchungsdetails informieren und eine Stornogebühr von 5% des als Buchungsgebühr hinterlegten Betrags erheben. Wenn die Stornierung innerhalb von 60-45 Tagen nach der Einschiffung mitgeteilt wird, werden 20% des als Buchungsgebühr hinterlegten Betrags einbehalten. Wenn die Stornierung 44-30 Tage nach der Einschiffung mitgeteilt wird, werden 50% des als Buchungsgebühr hinterlegten Betrags einbehalten. Wenn die Stornierung zwischen 29 und 15 Tagen nach der Einschiffung mitgeteilt wird, werden 70 % des eingezahlten Betrags als Buchungsgebühr einbehalten. Für Buchungen, die weniger als 14 Tage vor dem Einsteigen storniert werden, wird der gesamte als Buchungsgebühr eingezahlte Betrag einbehalten. Im Falle einer Änderung der Kreuzfahrtdaten kann diese kostenlos vorgenommen werden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Schiffes.

GERICHTSSTAND: Für Angelegenheiten, die hier nicht behandelt werden, wird auf die geltenden Gesetze und Vorschriften verwiesen. Im Falle von Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte von Igoumenitsa zuständig.

DATENSCHUTZ: Die in diesem Vertrag angegebenen Daten werden von der PILOTENGESELLSCHAFT ausschließlich zu Zwecken der Vercharterung und der Buchhaltung verarbeitet, unter voller Einhaltung des Datenschutzgesetzes und der geltenden Vorschriften.

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages erklärt der Charterer im Namen aller von ihm vertretenen Teilnehmer, dass er sich seiner Rechte und Pflichten, wie sie oben definiert sind, voll bewusst ist und insbesondere erklärt er verantwortungsbewusst, dass er über die Bedingungen und Richtlinien der offenen Handelsgesellschaft "Paradise Cruise", die Teil dieses Vertrages sind, informiert wurde und diese akzeptiert, und er erklärt, dass er, nachdem er über die Telekommunikationsausrüstung und die Rettungsausrüstung informiert wurde, alle Bereiche des Schiffes, die Schiffsausrüstung, die Schiffsausrüstung und die Rettungsausrüstung überprüft hat.

Igoumenitsa, ......./........./2023

FÜR DEN SCHIFFSEIGNER DEN CHARTERER

 

Skipper (Führerschein-Nr.): ............
Ich erkläre an Eides statt, dass ich über Segelkenntnisse
und Erfahrung mit Segeltörns verfüge.
Ich habe Kenntnisse über die Bedienung der Telekommunikationsanlagen
des Schiffes.